Individuelle Unterstützung
Eltern oder Jugendhilfeeinrichtungen haben nicht immer die Möglichkeit, auf die Hilfebedarfe eines Kindes oder Heranwachsenden mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung zu reagieren. Die Baur´sche Stiftung kann hier gezielt Einzelförderung gewähren, um individuelle Wünsche zu erfüllen und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Großes Förderspektrum
Da Kinder und Jugendliche individuelle Fähigkeiten und Talente haben, ist das Spektrum der Förderung weitreichend. So können wir beispielsweise die Kosten für Lernmaterialien übernehmen oder ein Instrument finanzieren. Auch Kursgebühren für einen Sprach- oder Tanzkurs oder Kosten von therapeutischen Maßnahmen haben wir schon übernommen.
Grundlage für eine individuelle Unterstützung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen sind die Bestimmungen des §53 der Abgabenordnung (AO) der Bundesrepublik Deutschland. Anträge für eine Einzelförderung sollten in der Regel durch eine Einrichtung der Jugendhilfe gestellt werden.
Hier finden Sie unsere Förderbedingungen, das Antragsformular sowie den Text des § 53 der Abgabenordnung.