Förderrichtlinien für eine individuelle Unterstützung
Die Baur’sche Stiftung unterstützt Kinder und Jugendliche im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (Mildtätige Zwecke). Voraussetzung für eine Förderung ist, dass diese durch eine Einrichtung der Jugendhilfe beantragt wird.
Folgende Aspekte sind maßgeblich für eine Förderung:
- Der Antragsteller ist eine anerkannte Einrichtung der Jugendhilfe in Hamburg.
- Die Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die ihren ständigen Wohnsitz im Bezirk Altona haben.
- Die betreffenden Kinder und Jugendlichen sind höchstens 25 Jahre alt.
- Gefördert werden vorrangig Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien.
- Es werden nur Unterstützungen gewährt, die einzelnen Kindern oder Jugendliche zugeordnet werden können. Hilfeleistungen für die gesamte Familie sind nicht möglich.
- Es können nur solche Kosten gefördert werden, die nach Bewilligung des Antrags entstanden sind.
- Die beantragte Summe sollte den Betrag von 5.000,00 Euro nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann nach Absprache auch ein höherer Betrag beantragt werden.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht auch durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen der Stiftung nicht.
- Nach Abschluss der geförderten Maßnahme werden der Baur’schen Stiftung eine Übersicht aller Kosten sowie ein kurzer Sachbericht zugeschickt. Auf Anforderung werden der Baur’schen Stiftung Belegkopien zur Verfügung gestellt.
Über eine Förderung entscheidet die Baur’sche Stiftung regelmäßig in Vorstandssitzungen. Dort werden die eingegangenen Anträge geprüft und möglichst zeitnah entschieden.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Förderanfragen mit ausgefülltem Formular sowie mit von einem/einer Erziehungsberechtigten unterzeichneten Datenschutzerklärung entgegennehmen.
Wir melden uns bei den AntragstellerInnen, sobald eine Entscheidung über die Förderung vorliegt.
Förderkriterien als PDF
Hier können Sie diese Förderkriterien als PDF herunterladen.